Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.
Hygienebestimmungen
Gemäß der siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung behalten wir uns als Veranstalter vor den 3G-Nachweis zu kontrollieren. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auf den Fluren der Seminargebäude Ihre Maske zu tragen. Sollte das Veranstaltungsgebäude weitere Bedingungen stellen, werden Sie darüber rechtzeitig per E-Mail informiert.
Zudem kann es in Ausnahmefällen - je nach Pandemielage - zu einer Zugangvoraussetzung von 2G+ kommen. Dafür muss ein offizieller Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein offiziellen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorgelegt werden. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für geimpfte Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (geboostert sind, bei Johnson & Johnson entspricht das auch der dritten Impfung) erhalten haben oder kürzlich genesene bzw. vollständig geimpfte Personen. Dieser Nachweis ist am Veranstaltungstag zu erbringen.
Können Sie dies nicht nachweisen, dürfen Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Vorteil ist, dass in diesem Fall auf auf Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden kann.
Verbindliche Anmeldung / Anmeldebestätigung
Zu allen Veranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Anmeldung stellt eine verbindliche Erklärung seitens des Teilnehmers dar und gilt als angenommen, wenn die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH nicht innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt hat.
Bei Online-Anmeldungen wird eine Anmeldebestätigung verschickt. Bei Anmeldungen, die in einem Zeitraum von bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, ist eine vorherige telefonische Rücksprache mit der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH zwecks Teilnahmeklärung erforderlich. Bei Anreise ohne vorherige Anmeldung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme.
Teilnahmegebühr
Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, anderer Ingenieurkammern sowie der Architektenkammer Sachsen-Anhalt gelten die gleichen Konditionen. Dabei ist die Angabe der jeweiligen Mitgliedsnummer erforderlich.
Teilnehmende Studenten erhalten, gegen Vorlage des Studentenausweises, eine gesonderte Ermäßigung. Informationen hierüber sind bei der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH zu erfragen.
In der Teilnahmegebühr sind bei Präsenzseminaren, sofern nicht anders vermerkt, digitale Seminarunterlagen, Getränke enthalten. Auf Anfrage erhalten Teilnehmer die Seminarunterlagen ausgedruckt auf Seminartag. Bei Onlineseminaren erhalten Sie die Seminarunterlagen digital.
Zahlung
Für die Zahlung der Teilnahmegebühr wird eine Rechnung mit Rechnungs-Nr. und angegebenem Zahlungstermin per E-Mail gesendet. Geht die in Rechnung gestellte Teilnehmergebühr nicht fristgerecht ein, wird ein Säumniszuschlag der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH erhoben.
Stornobedingungen
Eine Abmeldung ist kostenlos nur möglich, wenn sie spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt. Es gilt das Eingangsdatum. Bei späterer Abmeldung wird die Teilnahmegebühr, auch bei Nichtteilnahme, in voller Höhe berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, falls erforderlich, Termine oder Orte der Seminare zu ändern, Referenten auszutauschen oder Seminare abzusagen. Über Änderungen, die den Ort und den Termin betreffen, werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Eine kostenlose Absage ist in diesem Falle möglich, wenn sie binnen einer Frist von 5 Tagen erfolgt. Es gilt das Datum des Poststempels. Ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. den Ersatz entstandener Auslagen entsteht dadurch nicht. Kurzfristige Änderungen, die die Referenten betreffen, sind im Internet (www.ing-net.de) zu entnehmen. Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung seitens der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH aus welchen Gründen auch immer, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Arbeitsunterlagen und Urheberrecht
Arbeits-/Seminarunterlagen werden vor der Veranstaltung ausgehändigt. Die Arbeits-/Seminarunterlagen der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH, der Verfasser oder der Referenten vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den angemeldeten Personen zur Verfügung.
Information über die Speicherung und Übermittlung von Daten
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH werden die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Daten gespeichert, die auch auszugsweise in Teilnehmerlisten veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden die Daten des Anmeldeformulars sowie die Angabe über die erfolgte Teilnahme an die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH zum Nachweis der Erfüllung der Fort-und Weiterbildungsverpflichtung übermittelt. Mit Wirkung für die Zukunft kann die Übermittlung der Daten an die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich im Original (nicht per Telefax) an die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH, Große Diesdorfer Straße 5, 39108 Magdeburg zu richten.
Foto-und Tonrechte
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich unwiderruflich einverstanden, dass alle dort von Ihrer Person entstehenden Bild-und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt genutzt werden können. Bei Nichteinverständnis wird um vorherige schriftliche Mitteilung gebeten.
Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an der Veranstaltung kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Teilnahmebescheinigungen, die als Nachweis für den Besuch der Veranstaltung gelten, werden nur dann ausgehändigt, wenn von einer gesicherten vollständigen Anwesenheit während der Veranstaltung ausgegangen werden kann. Die Teilnahmebescheinigung wird per E-Mail verschickt.
Stand: 05.04.2022