WEITERBILDUNGEN

Online: Probleme bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke

In den letzten Jahren haben sich die Diskussionen über Immobilienwerte für steuerliche Zwecke verschärft und gehäuft. Ursache dafür ist meistens eine deutliche Diskrepanz zwischen den Werten nach dem Steuerrecht und den Verkehrswerten zu den jeweiligen Wertermittlungsstichtag. In einigen Fällen der steuerlichen Bewertung können betroffene Steuerpflichtige mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines Sachverständigen, der nach DIN ISO 17024 zertifiziert wurde, ihren Einspruch begründen.

Bei der Erstellung solcher Gutachten ist darauf zu achten, um welche konkreten steuerlichen Wertbegriffe es sich handelt, da es für unterschiedliche Steuerarten auch unterschiedliche Wertbegriffe und unterschiedliche steuerliche Wertermittlungsmethoden und Berechnungen gibt. Zu unterscheiden sind

  • der Grundbesitzwert für die Erbschaft und Schenkungsteuer,
  • der Grundsteuer Wert für die Grundsteuer,
  • die Ansätze für die Aufteilung eines Kaufpreises in Boden und Gebäude für die AfA.

  • Alle eingereichten Gutachten von qualifizierten Sachverständigen sind durch die Finanzämter zu prüfen, ob sie qualifiziert und richtig erstellt worden sind. Dabei zeigt sich, dass die Finanzbehörden und wohl auch die Finanzrichter
  • nicht immer über das erforderliche Fachwissen verfügen,
  • die Berechnungsgrundlagen der Immobilienbewertung nach Immowert V nicht kennen,
  • die Regelungen nach dem Bau GB und der Immowert V auf der einen Seite und dem Bewertungsgesetz auf der anderen Seite miteinander vermischen,
  • die Grundlagen des Bau und Planungsrechts nicht beherrschen oder
  • förmliche Anforderungen an Gutachten haben, die realitätsfremd sind.

  • Die daraus entstehenden fachlichen Situationen für einen Sachverständigen der Immobilienbewertung sollen in diesem Seminar behandelt werden. Dabei wird insbesondere auch eingegangen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte in Verbindung mit einer Verkehrswertermittlung nach Immowert V sowie auf die Unterschiede zwischen der Wertermittlung des Steuerrechts und der Wertermittlung nach Marktgesichtspunkten.

    Anhand von Beispielen und Mustertexten wird dargestellt wie mit Einwendungen gegen die Wertermittlungen umgegangen werden kann, welche Formulierungen hilfreich sein können und wie Verständnis für die Wertermittlung durch die Finanzämter und den dort handelnden Personen Konflikte lösen kann.

    Referent:
    Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff REV, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mitglied im Verband der vereidigten Sachverständigen VVS und BVS, Recognised European Valuer

    Der angegebene Preis (zzgl. MwSt.) beinhaltet die digitalen Seminarunterlagen.

    Thema:Sachverständigenwesen
    Gebühren:Mitglieder:
    andere:
    125.00 €
    250.00 €
    Datum:15.05.2025,  09:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Ort:
    Fortbildungspunkte:4
    Kontakt:Monique Deutscher
    Telefon: 0391/6288990
    E-Mail: deutscher@ing-net.de


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