Online: Neue HOAI 2021 – was bedeuten die Änderungen für die Praxis?/ 4 Fortbildungspunkte
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Damit können weder die bisherige Ermächtigungsgrundlage, noch die HOAI 2013 unverändert beibehalten werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.05.2020 die Ressortabstimmung und am 05.06.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen eingeleitet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 15.07.2020 beschlossen, das parlamentarische Verfahren wird im Herbst 2020 folgen. Seit 07.08.2020 liegt auch der Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor.“
Referent:
RA Ralf M. Leinenbach, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Das Onlineseminar wird mit "GoToMeeting" durchgeführt. Der Veranstaltungslink wird Ihnen spätestens eine Woche vorherper E-Mail zugesendet.
Was brauchen Sie für dieses Onlineseminar?
Wir empfehlen einen PC oder einen Laptop mit einer schnellen, stabilen Internetverbindung zu nutzen. Das heißt, Sie sollten im Idealfall ein LAN-Kabel nutzen, sofern Ihr WLAN nicht zuverlässig ist. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Headset, um die Möglichkeit zu haben, sich per Mikrofon in guter Qualität zu Wort zu melden. Dies ist aber keine Pflicht, Sie können auch nur Kopfhörer nutzen und dann mit Hilfe der Chat-Funktion von GoToMeeting, Ihre Fragen stellen.
Der angegebene Preis (ohne MwSt.) beinhaltet die Seminarunterlagen.
Thema: | Recht, Honorar | |
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Gebühren: | Mitglieder: andere: | 80.00 € 160.00 € |
Datum: | 23.02.2021, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Ort: | ||
Fortbildungspunkte: | 4 | |
Kontakt: | Vanessa Weiss E-Mail: weiss@ing-net.de |